Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Verwendung von Plastikverpackungen und Einwegkunststoffprodukten innert nützlicher Frist erheblich reduziert und so die durch diese Produkte verursachte Umweltverschmutzung verringert werden kann.
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