Unterstützung von Biogasanlagen ohne Kosubstrat mit Fördermitteln aus dem Rahmenkredit nach § 16 EnerG
Auf den Zürcher Landwirtschaftsbetrieben fallen Hofdünger an, in welchen ein grosses un-genutztes Energiepotenzial liegt. Die Vergärung des Hofdüngers in einer Biogasanlage ist die einfachste Form, dieses Energiepotenzial ökologisch zu nutzen. Biogasanlagen erzeugen erneuerbaren Strom und -erneuerbare Wärme.
Rein landwirtschaftliche Anlagen haben eine schlechtere Wirtschaftlichkeit, als Anlagen mit Kosubstrat. Der Kosubstratmarkt für Biogasanlagen ist limitiert. Kosubstrat-Tourismus ist zudem nicht erwünscht. Andere Kantone wie z. B. Thurgau unterstützen deshalb Biogasanlagen, welche auf reiner Hofdüngerbasis basieren. Der Kanton Zürich soll Gleiches tun, um das Potenzial an Biogas-anlagen auszuschöpfen.
Wir verwenden Cookies, um besser verstehen zu können, wie die Website genutzt wird. Durch die fortgesetzte Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit dieser Richtlinie einverstanden.