Förderung der E-Mobilität durch Vorinstallation von E-Tankstellen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Planungs- und Baugesetz (PBG) dahingehend anzupassen, dass bei Immobilien im Stockwerkeigentum, Miteigentum und Mietverhältnis, die neu- oder umgebaut werden, sämtliche Garagenplätze mit der Grundinfrastruktur für eine E-Ladestation auszustatten sind. Dies beinhaltet die komplette Starkstrominstallation ab Haupt- bzw. Messverteilung, inkl. Messeinrichtung. Nicht aber die Ladestation.
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