Der Bundesrat soll prüfen und darüber Bericht erstatten, wie die Anlagebestimmungen (zulässige Anlagen und Kategorienbegrenzungen) der beruflichen Vorsorge (BVV 2) angepasst werden könnten, dass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert wird.
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