Mobilitätsfinanzierung nach dem Verursacherprinzip
Der Regierungsrat wird gebeten in einem Bericht aufzuzeigen, welche rechtlichen und praktischen Grundlagen (inkl. politischen Entscheide) auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene notwendig sind, um ein System einzuführen, mit dem sich die Infrastrukturkosten, die externen Kosten und die Betriebskosten der Mobilität für alle Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmenden im Kantonsgebiet den Verursacherinnen und Verursachern zurechnen lassen.
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