Massnahmen zur Zielerreichung Baselbieter Energiegesetz – gemeinsam mit der Wirtschaft
Das revidierte kantonale Energiegesetz ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. In §2 Absatz 7 steht, dass der Kanton seine Energiepolitik mit dem Bund und den Kantonen koordiniert und die Anstrengungen der Wirtschaft berücksichtigt. Zudem kann der Kanton mit Organisationen der Wirtschaft Massnahmen zur Zielerreichung festlegen und beim Vollzug dieses Gesetzes zusammenarbeiten.
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