Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) dahingehend anzupassen, dass sortierte Abfälle (wie z. B. Kunststoffe) aus gemischt gesammelten Siedlungsabfällen auch ausserhalb der Kehrichtverbrennungsanlagen, beispielsweise in Zementwerken, verwertet werden können.
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