Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den Anbau von genomeditierten Pflanzen, denen kein artfremdes Erbgut eingefügt wurde, regelt und klarstellt, dass diese nicht in den Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes (GTG) und damit insbesondere nicht unter das Gentechnikverbot fallen. Damit soll der Genomeditierung der Weg geebnet werden, um ihr Potenzial als Alternative zum Einsatz von umweltbelastenden Pflanzenschutzmitteln in der Lebensmittelproduktion zu entfalten.
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