„Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der Massnahmen aus dem Klima- und Energiebericht“
Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird beauftragt, die Finanzierung der Aufwendungen aus dem Klima- und Energiebericht mit den Mitteln eines im Jahre 2022 neu zu errichtenden und zu äufnenden Fonds verlässlich sicherzustellen. Der Fonds ist bis Ende 2050 befristet
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