Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Änderungen des Raumplanungsgesetzes vorzunehmen, damit die Stromerzeugung durch Photovoltaik mit der Obst- und Gemüseproduktion kombiniert werden kann. Insbesondere soll im Gesetz verankert werden, dass die Installation von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie auf Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion grundsätzlich möglich und erlaubt ist. Die Installation solcher Systeme muss auf sowohl in Landwirtschaftszonen als auch in besonderen Zonen gelegenen Treibhäusern und anderen Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion möglich sein, unabhängig von der vorgesehenen Nutzung des Bodens.
Wir verwenden Cookies, um besser verstehen zu können, wie die Website genutzt wird. Durch die fortgesetzte Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit dieser Richtlinie einverstanden.