CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des CO2-Gesetzes dahingehend zu ergänzen ändern, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken.
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