Befristete Unterstützung von Energieerzeugung mittels Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien mit Fördermitteln aus dem Rahmenkredit nach § 16 EnerG
Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen der Energieförderung nach § 16 EnerG und im entsprechenden Rahmenkredit die Energieerzeugung mit kombinierten Systemen von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen und erneuerbaren Energien zu unterstützen. Dabei ist zum Beispiel an Systeme in Kombination mit Photovoltaikanlagen zu denken. Dabei ergeben sich aus Gesamtversorgungsicht interessante Perspektiven und die Eigenverbrauchsquote kann erhöht werden, was das öffentliche
Stromnetz entlastet.
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